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Was ist Google Consent Mode v2 — und warum ist er Pflicht?

Consent Mode v2 ist Googles Verfahren, den Einwilligungsstand des Nutzers an Google-Dienste zu uebergeben — ueber vier Signale: `ad_storage`, `analytics_storage`, `ad_user_data` und `ad_personalization`. Seit dem 6. Maerz 2024 ist er im EWR und in UK Voraussetzung fuer Remarketing, personalisierte Anzeigen und Messfunktionen. Treiber ist nicht direkt die DSGVO, sondern der Digital Markets Act und Googles darauf gestuetzte EU-Nutzereinwilligungsrichtlinie.

Zuletzt geprüft:

Was ist neu gegenueber Version 1?

Zwei zusaetzliche Signale. `ad_user_data` regelt, ob Nutzerdaten ueberhaupt zu Werbezwecken an Google gesendet werden duerfen. `ad_personalization` regelt, ob sie fuer personalisierte Werbung wie Remarketing verwendet werden duerfen.

Damit trennt Google zwei Fragen, die vorher vermischt waren: Empfangen duerfen und Verwenden duerfen. Genau deshalb reicht ein altes Consent-Mode-Setup nicht mehr.

Wen betrifft das?

Jeden, der Google-Dienste einsetzt und Daten von Nutzern aus dem EWR erhebt: Google Tag, GA4, Google Ads Conversion-Tracking, Google Tag Manager, Floodlight, Conversion Linker.

Fuer einen deutschen Shop mit Google Ads oder GA4 heisst das in der Praxis: Es gibt keinen Weg daran vorbei.

Was passiert, wenn die Signale fehlen?

Google setzt das aktiv durch, nicht irgendwann. Betreiber ohne korrekte Implementierung erhalten Warn-E-Mails, und das Conversion-Tracking im EWR wird deaktiviert. Mitte 2025 hat Google die Durchsetzung spuerbar verschaerft.

Die Folgen sind messbar: Remarketing-Listen schrumpfen, das Conversion-Tracking bekommt Luecken, und Gebotsstrategien steuern auf duenner Datenbasis.

Was ist der Unterschied zwischen Basic und Advanced Mode?

Im Basic Mode werden die Google-Tags bei fehlender Einwilligung gar nicht erst geladen — es wird nichts gemessen und nichts modelliert.

Im Advanced Mode laden die Tags, senden aber cookielose Signale, solange keine Einwilligung vorliegt. Darauf setzt Googles Conversion-Modellierung auf, die einen erheblichen Teil der verlorenen Wege rechnerisch rekonstruiert. Der Unterschied ist datenschutzrechtlich relevant und sollte bewusst entschieden werden — nicht vom Consent-Tool nebenbei.

Consent Mode v2 ist eingerichtet — bin ich damit DSGVO-konform?

Nein, das sind zwei verschiedene Baustellen, und sie werden staendig verwechselt. Consent Mode v2 ist eine Anforderung von Google an dich. § 25 TDDDG ist eine Anforderung des Gesetzgebers an dich.

Du kannst die vier Signale technisch einwandfrei senden und trotzdem rechtswidrig tracken — etwa wenn ein Nicht-Google-Dienst wie das Meta-Pixel unabhaengig davon vor der Einwilligung feuert. Umgekehrt genauso.

Wie pruefe ich, ob die Signale korrekt gesetzt sind?

Entscheidend ist der Zustand VOR jeder Interaktion: Alle vier Signale muessen dort auf `denied` stehen. Steht eines auf `granted`, bevor jemand zugestimmt hat, ist der Default falsch gesetzt — ein haeufiger und leicht zu uebersehender Fehler.

Danach pruefst du, ob der Wechsel nach der Entscheidung tatsaechlich ankommt. Der Consent Checker misst beides und weist aus, welche der vier Signale fehlen oder falsch stehen.

Diese Seite erklärt, was technisch passiert. Sie ist keine Rechtsberatung — die rechtliche Bewertung gehört zu deinem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Die haeufigste Fehlkonfiguration ist ein Default auf `granted`. Der kostenlose Scan zeigt dir den Zustand aller vier Signale vor der Einwilligung.

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Google Consent Mode v2: Pflicht, Signale, Umsetzung — Consent Checker