Consent Checker

Fragen & Antworten

Was Shop-Betreiber zu Consent wirklich fragen

Jede Antwort nennt, woher sie kommt: Gesetzesstelle, Plattform-Richtlinie oder eigene Messung. Keine umgeschriebenen Gesetzestexte.

Ist der Shopify-Cookie-Banner DSGVO-konform?

Nicht von allein. Der eingebaute Banner steuert die Einwilligung fuer Shopifys eigene Marketing- und Analyse-Funktionen und speist die Customer Privacy API. Alles, was daran vorbei laedt — Apps, App-Embeds, direkt ins Theme geschriebene Skripte —, wird davon nicht gestoppt. Ein Shop kann also einen korrekt aussehenden Banner zeigen und trotzdem vor der Einwilligung tracken.

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  • Ist Shopify als Plattform DSGVO-konform?
  • Was genau steuert der eingebaute Banner — und was nicht?
  • Warum sind App-Embeds ein Sonderfall?
  • Shopify setzt Cookies wie _shopify_y, noch bevor ich zustimme. Ist das ein Verstoss?
  • Mein Banner wird gar nicht angezeigt — woran liegt das?
  • Wie finde ich heraus, was mein Shop wirklich vor der Einwilligung laedt?

Muss man Cookies ablehnen koennen?

Ja. Eine Einwilligung ist nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO nur wirksam, wenn sie freiwillig ist — und freiwillig ist sie nur, wenn Ablehnen ohne Nachteil und mit vergleichbarem Aufwand moeglich ist. Ein Banner mit auffaelligem „Alle akzeptieren“ und einem versteckten Ablehnen-Weg ueber zwei Klicks erfuellt das nicht.

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  • Welche Vorgaben gelten fuer den Cookie-Banner konkret?
  • Reicht ein Banner mit nur „Akzeptieren“ und „Einstellungen“?
  • Ich habe einen Ablehnen-Button — reicht das?
  • Wie teste ich, ob Ablehnen wirklich greift?
  • Muss der Widerruf spaeter noch moeglich sein?
  • Kostet mich ein sauberes Banner nicht Zustimmung — und damit Daten?

Was ist Google Consent Mode v2 — und warum ist er Pflicht?

Consent Mode v2 ist Googles Verfahren, den Einwilligungsstand des Nutzers an Google-Dienste zu uebergeben — ueber vier Signale: `ad_storage`, `analytics_storage`, `ad_user_data` und `ad_personalization`. Seit dem 6. Maerz 2024 ist er im EWR und in UK Voraussetzung fuer Remarketing, personalisierte Anzeigen und Messfunktionen. Treiber ist nicht direkt die DSGVO, sondern der Digital Markets Act und Googles darauf gestuetzte EU-Nutzereinwilligungsrichtlinie.

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  • Was ist neu gegenueber Version 1?
  • Wen betrifft das?
  • Was passiert, wenn die Signale fehlen?
  • Was ist der Unterschied zwischen Basic und Advanced Mode?
  • Consent Mode v2 ist eingerichtet — bin ich damit DSGVO-konform?
  • Wie pruefe ich, ob die Signale korrekt gesetzt sind?

Braucht meine Website ein Cookie-Banner? (§ 25 TDDDG)

Ein Banner brauchst du, sobald dein Shop etwas auf dem Endgeraet speichert oder ausliest, das nicht unbedingt erforderlich ist. Das ergibt sich aus § 25 Abs. 1 TDDDG. Entscheidend ist nicht das Wort „Cookie“: Local Storage, Session Storage und vergleichbare Techniken fallen genauso darunter. Wer ausschliesslich technisch notwendige Speicherung einsetzt, braucht kein Einwilligungsbanner — aber weiterhin eine Datenschutzerklaerung.

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  • Was ist aus dem TTDSG geworden?
  • Welche Cookies sind einwilligungsfrei?
  • Wie haengen § 25 TDDDG und die DSGVO zusammen?
  • Was droht bei einem Verstoss?
  • Aendert der Digital Omnibus der EU daran gerade etwas?
  • Bin ich verantwortlich, wenn eine App ungefragt ein Skript mitbringt?

Warum laden Tracker vor der Einwilligung?

Weil das Banner und das Laden der Skripte zwei verschiedene Dinge sind. Ein Consent-Tool zeigt zuverlaessig einen Dialog an — ob ein Dienst tatsaechlich wartet, haengt davon ab, ob er ueberhaupt an dieses Tool angebunden wurde. In der Praxis sind das vier wiederkehrende Ursachen, und keine davon sieht man dem Shop von aussen an.

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  • Ursache 1: Der Dienst ist gar nicht angebunden
  • Ursache 2: Der Consent-Status wird nur einmal gelesen
  • Ursache 3: Ein Dienst wird ueber mehrere Wege geladen
  • Ursache 4: App-Embeds lassen sich nicht nachtraeglich blockieren
  • Zaehlt jeder externe Aufruf schon als Tracking?
  • Wie finde ich heraus, welche Ursache bei mir vorliegt?

Sind Klaviyo und das Meta-Pixel DSGVO-konform einsetzbar?

Ja, beide sind einsetzbar — aber erst nach einer wirksamen Einwilligung, und das ist genau die Stelle, an der es in der Praxis scheitert. Weder Klaviyo noch das Meta-Pixel sind „an sich“ unzulaessig. Unzulaessig ist, sie zu laden, bevor jemand zugestimmt hat.

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  • Ist das Meta-Pixel illegal? Es gab doch Urteile.
  • Ist Klaviyo DSGVO-konform?
  • Was heisst „Load-Gate“ und warum reicht ein Consent-Tool nicht?
  • Reicht es, den Dienst im Consent-Tool als „Marketing“ zu kategorisieren?
  • Und die Conversions-API — laeuft die am Consent vorbei?
  • Was ist realistisch erreichbar?

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Häufige Fragen zu Cookie-Banner, Consent und Tracking